- 1988 (LL 66, BGBl. 1969 II S. 249; 1977 II S. 164; 1994 II S. 2457, Anlageband) in der jeweils geltenden Fassung;
- 20.
- SPS-Code: Code über die Sicherheit von Spezialschiffen
- a)
- für Schiffe, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut oder als Spezialschiffe zugelassen worden sind: Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (Entschl. A.534(13)), angenommen am 17. November 1983 (VkBl. 1993 S. 671), in der jeweils geltenden Fassung;
- b)
- für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2009 gebaut oder als Spezialschiffe zugelassen worden sind: Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (Entschl. MSC.266(84)), angenommen am 13. Mai 2008 (VkBl. 2009 S. 84), in der jeweils geltenden Fassung;
- 21.
- MODU-Code: Code für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohrplattformen
- a)
- für Plattformen, deren Kiellegung vor dem 1. Januar 2012 erfolgt ist und die sich am 1. Januar 2012 nicht in einem entsprechenden Bauzustand befinden: Code für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohrplattformen (MODU-Code 89, Entschl. A.649(16), BAnz. 1997 Nr. 121a) angenommen am 19. Oktober 1989, in der jeweils geltenden Fassung;
- b)
- für Plattformen, deren Kiellegung am oder nach dem 1. Januar 2012 erfolgt oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand befinden: Code für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohrplattformen (MODU-Code 2009, Entschl. A.1023(26)), angenommen am 2. Dezember 2009 (VkBl. 2011 S. 747, Sonderdruck B 8150), in der jeweils geltenden Fassung;
- 22.
- HSC-Code: Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen
- a)
- für Schiffe, die vor dem 1. Januar 2002 gebaut worden sind: Internationaler Code für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (HSC-Code 1994, Entschl. MSC.36(63)), angenommen am 20. Mai 1994 (BAnz. Nr. 21a vom 31. Januar 1996), in der jeweils geltenden Fassung;
- b)
- für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2002 gebaut worden sind: Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code 2000, Entschl. MSC.97(73)), angenommen am 5. Dezember 2000 (VkBl. 2002 S. 449), in der jeweils geltenden Fassung;
- 23.
- Code über Intaktstabilität: Die Entschließung MSC.267(85) über den Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 (VkBl. 2009 S. 724) in der jeweils geltenden Fassung;
- 24.
- OSV-Richtlinie: Richtlinie von 2006 für den Entwurf und den Bau von Offshore-Versorgern (MSC.235(82)), angenommen am 1. Dezember 2006 (VkBl. 2010 S. 451), in der jeweils geltenden Fassung;
- 25.
- Richtlinie 2009/15/EG: Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 47) in der jeweils geltenden Fassung;
- 26.
- Verordnung (EG) Nr. 391/2009: Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 11) in der jeweils geltenden Fassung;