- i)
- Informationen zum Bearbeitungsstand des Visumantrags,
- j)
- Angabe, ob ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt wurden, und Art und Nummer der Dokumente, Angaben zum Aussteller, Ausstellungsdatum und Geltungsdauer,
- k)
- Rückmeldungen der am Visumverfahren beteiligten Behörden und
- l)
- bei Visa für Ausländer, die sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten oder im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, die Angabe der Rechtsgrundlage,
- 4.
- über das Visum:
- a)
- Nummer der Visummarke,
- b)
- Datum der Erteilung,
- c)
- Kategorie des Visums,
- d)
- Geltungsdauer,
- e)
- Anzahl der Aufenthaltstage,
- f)
- Geltungsbereich des Visums sowie Anzahl der erlaubten Einreisen in das Gebiet des Geltungsbereichs und
- g)
- Bedingungen, Auflagen und sonstige Beschränkungen,
- 5.
- über die Versagung, die Rücknahme, die Annullierung, den Widerruf und die Aufhebung des Visums:
- a)
- Datum der Entscheidung und
- b)
- Angaben zu den Gründen der Entscheidung.
(3) Die nach Absatz 2 gespeicherten Daten sind spätestens zu löschen:
- 1.
- bei Erteilung des Visums zwei Jahre nach Ablauf der Geltungsdauer des Visums,
- 2.
- bei Rücknahme des Visumantrags zwei Jahre nach der Rücknahme und
- 3.
- bei Versagung, Rücknahme, Annullierung, Widerruf oder Aufhebung des Visums fünf Jahre nach diesen Entscheidungen.
Die nach Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe o gespeicherten Fingerabdrücke sind unverzüglich zu löschen, sobald
- 1.
- das Visum ausgehändigt wurde,
- 2.
- der Antrag durch den Antragsteller zurückgenommen wurde,
- 3.
- die Versagung eines Visums zugegangen ist oder
- 4.
- nach Antragstellung ein gesetzlicher Ausnahmegrund von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken vorliegt.
(4) Die Auslandsvertretungen, das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dürfen die in den Visadateien gespeicherten Daten einander übermitteln, soweit dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Auslandsvertretungen, des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich ist.