b)
Die Entfernung L(tief)3 + G (L(tief)3: Gesamtlänge der Hülse, Patrone maximal, G: Abstand zwischen H(tief)2 und F im Patronenlager) unter Berücksichtigung der Durchmesser von:
F:
Durchmesser der Laufbohrung – Felddurchmesser (Patronenlager minimal)
G(tief)1:
Durchmesser am Anfang des Übergangs (Patronenlager minimal)
H(tief)2:
Durchmesser im vorderen Teil des Patronenlagers (bei der Entfernung L(tief)3) (Patronenlager minimal)
und der Längen von:
s:
Entfernung von H(tief)2 bis zum Ende des zylindrischen Teils beim Durchmesser G(tief)1 (Patronenlager minimal)
G:
Länge der Entfernung von H(tief)2 bis F (Patronenlager minimal) nach einer besonderen Prüfmethode.
Die kontrollierte Entfernung muss kleiner oder darf höchstens gleich L(tief)3 + G, wie vorstehend definiert, sein.
c)
Maße, die den Verschlussabstand beeinflussen:

1.Patronen ohne Rand mit Schulter:
 L(tief)1:Länge von Hülsenboden bis Durchmesser P(tief)2,Toleranz: – 0,20 mm;
 L(tief)2:Länge von Hülsenboden bis Durchmesser H(tief)1 des Übergangs,Toleranz: – 0,20 mm;
 H(tief)2:Durchmesser am Hülsenmund in der Entfernung L(tief)3,Toleranz: – 0,20 mm.
2.Patronen ohne Rand und Schulter:
 L(tief)3:Gesamtlänge der Hülse,Toleranz: – 0,25 mm.
3.Patronen mit Rand:
 R: Dicke des Hülsenrandes,Toleranz: – 0,25 mm.
4.Patronen mit Magnum-Hülsenboden:
 E: Dicke des Hülsenbodens,Toleranz: – 0,20 mm.
5.Pistolenpatronen ohne Schulter:
 L(tief)3:Gesamtlänge der Hülse,Toleranz: – 0,25 mm.
6.Revolverpatronen:
 R: Dicke des Hülsenrandes,Toleranz: – 0,25 mm.
7.Randfeuerpatronen:
 R: Dicke des Hülsenrandes,Toleranz: – 0,18 mm.
Diese Maße und Toleranzen, gemessen mit Hilfe einer geeigneten Methode, müssen denen der "Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition" entsprechen und sind getrennt zu kontrollieren.
1.2
Bei Patronen für Waffen mit glatten Läufen gilt entsprechend
d
= Durchmesser der Bodenkappe der Hülse,