| Abbildung 11 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes | |||
Hannover | Kiel | Köln | Mellrichstadt |
München | Suhl | Ulm | Berlin |
| Bei Prüfungen von Einzelstücken wird die Kennziffer nicht innerhalb sondern außerhalb direkt beim Kennzeichen von Abb. 11 angebracht | |||
Abbildung 12 Zulassungszeichen nach Bauartprüfungen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 bis Nr. 4 des Gesetzes | |||
Elektroimpulsgeräte | Reizstoffe | ||
Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition (Fundstelle: BGBl. I 2006, 1504 - 1522;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Symbole und ihre Bedeutung
- d(tief)D
- Durchmesser der Druckübertragungsfläche des Druckaufnehmers
- d(tief)M
- Durchmesser der Messbohrung
- d(tief)L
- Durchmesser des Laufes an der Stelle der Messbohrung
- d(tief)S
- Durchmesser des Druckübertragungsstempels
- G(tief)1
- Geschossdurchmesser am Hülsenmund
- L(tief)3
- Hülsenlänge nach den Maßtafeln
- L(tief)c
- Länge des Messlaufes mit Patronenlager
- s(tief)M
- Abstand der Messbohrung vom Stoßboden
- unterer oder oberer Grenzgasdruck für die Auswahl des Stauchzylinders und des Druckübertragungsstempels
- P(tief)max
- zulässiger Höchstwert des Gasdruckes nach den Maßtafeln
- P(tief)n
- aus einer Probe von n gemessenen Patronen errechneter Mittelwert des Gasdruckes
- P(tief)M
- von der Kartusche für Schussapparate entwickelter Gasdruck
- a/b
- Koeffizient/Exponent zur Beschreibung des Gasdruckes von Kartuschen
- V(hoch)+(tief)n
- auf das Patronenlager entfallender Volumenanteil des Verbrennungsraumes
- V(tief)a
- Zusatzvolumen zwischen Kolben und Kartuschenlager
- E(tief)max
- zulässiger Höchstwert der Energie nach den Maßtafeln
- E(tief)n
- aus einer Probe von n gemessenen Patronen errechneter Mittelwert der Energie
- E(tief)Beschuss
- Minimale Energie der Beschussmunition für Langwaffen mit gezogenen Läufen
- k(tief)1,n
- Anteilsfaktor für die Anteilsgrenze bei einseitiger Abgrenzung für 99% der