Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.
Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss20-30
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
geringe Sekretion10
sonst20
Störung der Speichelsekretion
(vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit)0-20
Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung30-50
Behinderung der Mundöffnung
(Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme
20-40
Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen50
Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation0-10
mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation20-50
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung0-10
mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion)20-40
Umfassender Zahnverlust
über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen10-20
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung20
Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender
Defektprothese30
Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme)50
Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig)
bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung30-50
Lippen-Kieferspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation)60-70
bis zum Verschluss der Kieferspalte50
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung100
bis zum Verschluss der Kieferspalte50
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen100
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung0-30
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.
Schluckstörungen
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden0-10
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer)20-40
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes50-70
Verlust des Kehlkopfes
bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse)70
in allen anderen Fällen80
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
GdB bzw. GdS während dieser Zeit
100
Teilverlust des Kehlkopfes
je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit20-50
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
GdS während dieser Zeit
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0)50-60
sonst80
Tracheostoma
reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme40
mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen)50-80
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Trachealstenose ohne Tracheostoma
Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen.
Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)
mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit0-10
mit dauernder Heiserkeit20-30
nur Flüsterstimme40
mit völliger Stimmlosigkeit50
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.
Artikulationsstörungen
durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
mit verständlicher Sprache10
mit schwer verständlicher Sprache20-40
mit unverständlicher Sprache50
Stottern
leicht0-10
mittelgradig, situationsunabhängig20
schwer, auffällige Mitbewegungen30-40
mit unverständlicher Sprache50
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen
8.
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.
Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)
ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes0-10
Rippendefekte mit Brustfellschwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung0-10
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung20
Brustfellverwachsungen und -schwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung0-10
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
reaktionslos eingeheilt0
Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
als eigenständige Krankheiten - ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion, leichte Form
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf)0-10
schwere Form
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe)20-30
Pneumokoniosen (z. B. Silikose, Asbestose)
ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion0-10
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte,
Blutgaswerte im Normbereich
20-40
mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte,
respiratorische Partialinsuffizienz
50-70
schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte,
respiratorische Globalinsuffizienz80-100
Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeitwenigstens 80
bei Einschränkung der Lungenfunktion
mittleren bis schweren Grades90-100
Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder
leichten Anfällen0-20
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat)
und/oder schweren Anfällen30-40
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle50
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Bronchialasthma bei Kindern
geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr)20-40
mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)50-70
schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)80-100
Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)
ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung0-10
mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung20
bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung50
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Tuberkulose
Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.
Lungentuberkulose
ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd)100
nicht ansteckungsfähig
ohne Einschränkung der Lungenfunktion0
sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.
Sarkoidose
Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.
Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen.
9.
Herz und Kreislauf