Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
Abschnitt A-5
Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde
Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde
26. | Antragsteller (Firmenname): ⃞ Besitzer, ⃞ Empfänger, ⃞ sonstige (bitte angeben): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
27. | Datum des Ablaufs der Genehmigung (TT/MM/JJJJ) für ⃞ eine Einzelverbringung oder ⃞ mehrere Verbringungen, laufende Nummer der Verbringung: | |||||||
28. | Art der radioaktiven Abfälle Physikalisch-chemische Merkmale (Zutreffendes ankreuzen): ⃞ fest, ⃞ flüssig, ⃞ gasförmig, ⃞ sonstige (z. B. spaltbar, schwach dispergierbar, …), bitte angeben: Hauptradionuklide: Maximale Alpha-Aktivität/Gebinde (GBq): Maximale Beta/Gamma-Aktivität/Gebinde (GBq): Alpha-Gesamtaktivität (GBq): Beta/Gamma-Gesamtaktivität (GBq): | |||||||
29. | *) Kennnummer | *) Typ) | *) Bruttogewicht (kg) | *) Nettogewicht (kg) | *) Aktivität (GBq) | |||
Gesamtzahl: | Insgesamt/Typ: | Insgesamt: | Insgesamt: | Insgesamt: | ||||
*) Für jedes Gebinde auszufüllen, separate Liste beifügen, wenn der Platz nicht ausreicht. ) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007). | ||||||||
30. | Datum der Absendung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste oder den beigefügten Unterlagen) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) |
Registriernummer: | |
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
Abschnitt A-6
Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle
Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle
31. | Empfänger (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
32. | Aufbewahrungsort der radioaktiven Abfälle nach der Verbringung (Firmenname): Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
33. | Genehmigung erteilt für (Zutreffendes ankreuzen): ⃞ eine Einzelverbringung des Typs MM oder IM ⃞ eine Einzelverbringung des Typs ME oder TT ⃞ mehrere Verbringungen des Typs MM oder IM, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: ⃞ Ja ⃞ Nein ⃞ mehrere Verbringungen des Typs ME oder TT, laufende Nummer der Verbringung: Letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung: ⃞ Ja ⃞ Nein | |||||||
34. | ⃞ Nicht zutreffend. ⃞ Verbringungen des Typs ME oder TT (Anstelle dieser Rubrik kann auch eine getrennte Erklärung treten, Verweis auf Anlage beifügen.): Eingangszollstelle des Drittstaats, der Bestimmungs- oder Durchfuhrstaat ist: Drittstaat: Grenzübergangsstelle: | |||||||
35. | Je nach Art der Versendung muss der Empfänger die Empfangsbestätigung zusammen mit Abschnitt A-5 übermitteln an: – (Typ MM oder IM): die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats, – (Typ ME oder TT): den Antragsteller (Typ ME: den Besitzer, Typ TT: an die Person, die in dem Mitgliedstaat, über den die Abfälle in die Gemeinschaft gelangen, für die Abwicklung der Verbringung verantwortlich ist) wie in Rubrik 4 (Abschnitt A-1) angegeben. Datum des Eingangs der radioaktiven Abfälle: (TT/MM/JJJJ) Datum der Absendung der Empfangsbestätigung: (TT/MM/JJJJ) Ich bescheinige hiermit als Empfänger, dass die Angaben in diesem Abschnitt (und der beigefügten Liste) nach meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind. (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) | |||||||
36. | ⃞ Nicht zutreffend. ⃞ Verbringungen des Typs ME oder TT: Der Antragsteller leitet die Empfangsbestätigung und ggf. die Erklärung des Empfängers an die Behörde weiter, die die Genehmigung erteilt hat. 1. Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Union kann den Empfang der radioaktiven Abfälle mittels einer Erklärung oder Bescheinigung bestätigen, die mindestens die in den Rubriken 31 bis 36 genannten Angaben enthält. 2. Die zuständigen Behörden, die das Original der Empfangsbestätigung erhalten, leiten Kopien an die anderen zuständigen Behörden weiter. 3. Die Originale der Abschnitte A-5 und A-6 werden den zuständigen Behörden übermittelt, die die Genehmigung erteilt haben. 4. Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ursprungsmitgliedstaats oder des Mitgliedstaats, über den die Verbringung in die Gemeinschaft gelangt, dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung. | |||||||
Datum der Weiterleitung der Empfangsbestätigung (zusammen mit Abschnitt A-5): (TT/MM/JJJJ) | Ausgangszollstelle der Gemeinschaft: | |||||||
Land: | Zollstelle: | |||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) |