- aa)
- in konventionellen Eisenbahnfahrzeugen sowie in Gleichstrombahnen und in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, wenn diese auf dem transeuropäischen Schienennetz und auf dem damit verknüpften Gesamtnetz verkehren,
- bb)
- an Einspeisepunkten in das transeuropäische Schienennetz für die Bahn-Technik,
- cc)
- zur Bestimmung von Transformatorenverlusten,
- dd)
- zur Bestimmung des Überschussblindverbrauchs, die aus Wirk- und Blindverbrauchszählern zusammengesetzt sind,
- b)
- Messwandler für Elektrizitätszähler
- aa)
- in konventionellen Eisenbahnfahrzeugen sowie in Gleichstrombahnen und in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, wenn diese auf dem transeuropäischen Schienennetz und auf dem damit verknüpften Gesamtnetz verkehren,
- bb)
- an Einspeisepunkten in das transeuropäische Schienennetz für die Bahn-Technik.
- 7.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung der Wärmemenge (Wärme und Kälte in Kreislaufsystemen):keine.
- 8.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von Flüssigkeiten:
- a)
- Messgeräte zur Schnellbestimmung des Fettgehalts von Milch und Milcherzeugnissen nach einem optischen Verfahren, wenn die Messergebnisse mindestens zweimal täglich mit einem Messgerät für milchwirtschaftliche Un‑
- tersuchungen überprüft werden, das dem Mess- und Eichgesetz entspricht,
- b)
- Messgeräte zur Bestimmung des Zuckergehalts in wässrigen Lösungen durch Lichtbrechung in flüssigen Medien (Refraktometer).
- 9.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration bei anderen Medien als Flüssigkeiten:Messgeräte zur Schnellbestimmung des Fettgehalts von Milcherzeugnissen nach einem optischen Verfahren, wenn die Messergebnisse mindestens zweimal täglich mit einem Messgerät für milchwirtschaftliche Untersuchungen überprüft werden, das dem Mess- und Eichgesetz entspricht.
- 10.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen:keine.
- 11.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung des Schalldruckpegels und daraus abgeleiteter Größen:keine.
- 12.
- Aus der Gruppe der Messgeräte im öffentlichen Verkehr:
- a)
- mechanische Reifenprofilmessgeräte,
- b)
- Bremsverzögerungsmessgeräte,
- c)
- Bremsprüfstände,
- d)
- Messgeräte zur Prüfung der Einstellung von Scheinwerfern an Fahrzeugen,
- e)
- Messgeräte zur Überwachung von Wasserfahrzeugen, wenn diese nicht die Geschwindigkeit betreffen, sowie von Luft- und Schienenfahrzeugen,
- f)
- Messgeräte zur Durchführung von Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten im Sinne der Anlage XVIIIb der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 26.