2.8
Andere Ursachen
3.
Dem Betreiber von Eisenbahnanlagen zuzuschreibende bautechnische Ursachen
3.1
Geplante Bauarbeiten
3.2
Probleme bei der Ausführung von Bauarbeiten
3.3
Geschwindigkeitsbeschränkung wegen schadhafter Gleise
3.4
Andere Ursachen
4.
Anderen Betreibern von Eisenbahnanlagen zuzuschreibende Probleme
4.1
verursacht durch den vorgelagerten Betreiber von Eisenbahnanlagen
4.2
verursacht durch den nachgelagerten Betreiber von Eisenbahnanlagen
5.
Dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreibende kommerzielle Ursachen
5.1
Überschreitung der Haltezeit
5.2
Antrag des Eisenbahnverkehrsunternehmens
5.3
Ladevorgänge
5.4
Ladeprobleme
5.5
Zugvorbereitung
5.6
Personal
5.7
Andere Ursachen
6.
Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrsunternehmens
6.1
Umlaufplanerstellung und -​änderung
6.2
Zugbildung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen
6.3
Probleme mit Reisezugwagen
6.4
Probleme mit Güterwagen
6.5
Probleme mit Fahrzeugen, Lokomotiven und Triebwagen
6.6
Personal
6.7
Andere Ursachen
7.
Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreibende Probleme
7.1
verursacht durch das nachgelagerte Eisenbahnverkehrsunternehmen
7.2
verursacht durch das vorgelagerte Eisenbahnverkehrsunternehmen
8.
Externe Ursachen, die weder dem Betreiber von Eisenbahnanlagen noch dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreiben sind
8.1
Streik
8.2
Verwaltungsformalitäten
8.3
Äußere Einflüsse
8.4
Wetterbedingte Auswirkungen und natürliche Ursachen
8.5
Verspätung durch externe Ursachen im nachgelagerten Schienennetz
8.6
Andere Ursachen
9.
Sekundäre Ursachen, die weder dem Betreiber von Eisenbahnanlagen noch dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreiben sind
9.1
Gefährliche Ereignisse, Unfälle und Risiken
9.2
Streckenbelegung wegen Verspätung desselben Zuges
9.3
Streckenbelegung wegen Verspätung eines anderen Zuges
9.4
Umlauf
9.5
Anschlüsse
9.6
Weitere Untersuchung erforderlich.
d)
Verspätungen sollten nach Möglichkeit nur einer einzigen Organisation zugeschrieben werden, wobei sowohl die Verantwortung für die Störung als auch die Fähigkeit zur Wiederherstellung des normalen Verkehrsbetriebs zu berücksichtigen sind.