- 2.8
- Andere Ursachen
- 3.
- Dem Betreiber von Eisenbahnanlagen zuzuschreibende bautechnische Ursachen
- 3.1
- Geplante Bauarbeiten
- 3.2
- Probleme bei der Ausführung von Bauarbeiten
- 3.3
- Geschwindigkeitsbeschränkung wegen schadhafter Gleise
- 3.4
- Andere Ursachen
- 4.
- Anderen Betreibern von Eisenbahnanlagen zuzuschreibende Probleme
- 4.1
- verursacht durch den vorgelagerten Betreiber von Eisenbahnanlagen
- 4.2
- verursacht durch den nachgelagerten Betreiber von Eisenbahnanlagen
- 5.
- Dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreibende kommerzielle Ursachen
- 5.1
- Überschreitung der Haltezeit
- 5.2
- Antrag des Eisenbahnverkehrsunternehmens
- 5.3
- Ladevorgänge
- 5.4
- Ladeprobleme
- 5.5
- Zugvorbereitung
- 5.6
- Personal
- 5.7
- Andere Ursachen
- 6.
- Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrsunternehmens
- 6.1
- Umlaufplanerstellung und -änderung
- 6.2
- Zugbildung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen
- 6.3
- Probleme mit Reisezugwagen
- 6.4
- Probleme mit Güterwagen
- 6.5
- Probleme mit Fahrzeugen, Lokomotiven und Triebwagen
- 6.6
- Personal
- 6.7
- Andere Ursachen
- 7.
- Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreibende Probleme
- 7.1
- verursacht durch das nachgelagerte Eisenbahnverkehrsunternehmen
- 7.2
- verursacht durch das vorgelagerte Eisenbahnverkehrsunternehmen
- 8.
- Externe Ursachen, die weder dem Betreiber von Eisenbahnanlagen noch dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreiben sind
- 8.1
- Streik
- 8.2
- Verwaltungsformalitäten
- 8.3
- Äußere Einflüsse
- 8.4
- Wetterbedingte Auswirkungen und natürliche Ursachen
- 8.5
- Verspätung durch externe Ursachen im nachgelagerten Schienennetz
- 8.6
- Andere Ursachen
- 9.
- Sekundäre Ursachen, die weder dem Betreiber von Eisenbahnanlagen noch dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzuschreiben sind
- 9.1
- Gefährliche Ereignisse, Unfälle und Risiken
- 9.2
- Streckenbelegung wegen Verspätung desselben Zuges
- 9.3
- Streckenbelegung wegen Verspätung eines anderen Zuges
- 9.4
- Umlauf
- 9.5
- Anschlüsse
- 9.6
- Weitere Untersuchung erforderlich.
- d)
- Verspätungen sollten nach Möglichkeit nur einer einzigen Organisation zugeschrieben werden, wobei sowohl die Verantwortung für die Störung als auch die Fähigkeit zur Wiederherstellung des normalen Verkehrsbetriebs zu berücksichtigen sind.