3.6.4
Vorzeichen
In den Formblättern und Nachweisungen sind vor bestimmten Datenfeldern bereits Vorzeichen fest vorgegeben, die zur Kennzeichnung von Gewinn- oder Verlustfeldern oder als Rechenzeichen dienen (siehe auch Tz. 3.2.2.1). Im Übrigen sind die Beträge in den Formblättern und Nachweisungen nicht mit Vorzeichen zu versehen. Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
3.6.4.1
Positive oder negative Vorzeichen sind bei den Posten einzusetzen, die alternativ Aufwendungen oder Erträge enthalten (Aufwendungen oder Erträge aus der Abwicklung versicherungstechnischer Rückstellungen; Aufwendungen oder Erträge aus der Veränderung versicherungstechnischer Rückstellungen; außerordentliches Ergebnis).
3.6.4.2
Negative Vorzeichen sind auch einzusetzen, wenn hohe Erträge aus der Abwicklung versicherungstechnischer Rückstellungen der Vorjahre dazu führen, dass versicherungstechnische Bruttoaufwendungen (Bruttoaufwendungen für Versorgungsfälle; Bruttoaufwendungen für Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen; Bruttoaufwendungen für Beitragsrückerstattung) zu Erträgen werden oder wenn versicherungstechnische Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (Anteile der Rückversicherer an diesen Bruttoaufwendungen) zu Aufwendungen werden.
3.6.4.3
Negative Vorzeichen sind ferner einzusetzen, sofern auf Grund besonderer Entwicklungen Ertragsposten ausnahmsweise zu Aufwandsposten werden oder Aufwandsposten ausnahmsweise zu Ertragsposten werden. Dieser Fall kann auch eintreten, wenn bestimmte Posten als Saldogröße mehrerer Unterposten ermittelt werden und die abzuziehenden Unterposten überwiegen.
3.6.4.4
In den genannten Fällen sind die Vorzeichen (+ oder –) innerhalb des Datenfeldes direkt vor dem Zahlenwert einzusetzen. Das kaufmännische Minuszeichen (./.) darf nicht verwendet werden.
3.6.5
Beispiele
falsch:richtig:
238 184238.184
155,344,783155.344.783
+ 3227896+ 3.227.896
- 788 532.70- 788.533
15,236 %15,2
4.
Version
Die Unterlagen sind in Euro vorzulegen. Die Beträge sind in vollen „Euro“ oder „TsdEuro“ anzugeben. In der Kopfzeile der Formblätter und Nachweisungen ist in dem Feld „Version“ die Zahl „8“ einzusetzen.