7.
Sofern Versicherungsfälle in die Renten-DR überführt worden sind, sind die umzubuchenden Beträge in den Zeilen 13, 14 oder 16 als positive Zahlungen und in Zeile 15 als negative Zahlungen zu erfassen. In Zeile 18 sind die erhaltenen Zahlungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen einzusetzen, die im GJ auf die am Ende des VJ berücksichtigten RPT-Forderungen aus abgewickelten VF eingegangen sind.
8.
Die Abwicklungsergebnisse in den Zeilen 13 bis 19, Spalte 04 ergeben sich wie folgt: Zeilen 13 bis 19, jeweils Spalte 01 zuzüglich/abzüglich Zeilen 13 bis 19, jeweils Spalte 02 abzüglich Zeilen 13 bis 19, jeweils Spalte 03 und abzüglich Zeilen 03 bis 09, jeweils Spalte 01. Abwicklungsgewinne sind mit einem Pluszeichen, Abwicklungsverluste mit einem Minuszeichen anzugeben. Insbesondere bei der Abwicklung der RPT-Forderungen ist darauf zu achten, dass in Zeile 18 Spalte 04 das sich rechnerisch ergebende Vorzeichen eingetragen wird.
1.
Im Feld „Berichtszeitraum“ sind für die einzelnen Stichtage unabhängig vom Abschlussstichtag des Jahresabschlusses folgende Kennzahlen anzugeben:
a)
zum 31. März:1;
b)
zum 30. Juni:2;
c)
zum 30. September:3;
d)
zum 31. Dezember:4.
In allen Datenfeldern sind grundsätzlich kumulierte Werte einzutragen, d. h. es können die statistisch fortgeschriebenen Stückzahlen bzw. die auf den entsprechenden Konten bis zum Quartalsende aufgelaufenen Beträge verwendet werden.
2.
Die Angaben sollen alle im Unternehmen entstandenen Aufwendungen enthalten; einschließlich der Aufwendungen,
die durch die Erbringung von Dienstleistungen entstehen.
1.
Im Feld „Berichtszeitraum“ sind für die einzelnen Stichtage unabhängig vom Abschlussstichtag des Jahresabschlusses folgende Kennzahlen anzugeben:
a)
zum 31. März:1;
b)
zum 30. Juni:2;
c)
zum 30. September:3;
d)
zum 31. Dezember:4.
In allen Datenfeldern sind grundsätzlich kumulierte Werte einzutragen, d. h. es können die statistisch fortgeschriebenen Stückzahlen bzw. die auf den entsprechenden Konten bis zum Quartalsende aufgelaufenen Beträge verwendet werden.
2.
Die Angaben zur Anzahl beziehen sich auf die versorgungsberechtigten natürlichen Personen. Sind für eine Person mehrere Versicherungen abgeschlossen worden, so ist sie (als Anwärter und/oder Rentner) nur einmal zu erfassen.
3.
Hier ist die Anzahl der Personen (Anwärter bzw. Rentner) anzugeben, für die nicht nach von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplänen abgeschlossene Verträge bestehen.
4.
Hier ist die Anzahl der Personen (Anwärter bzw. Rentner) anzugeben, für die nach von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplänen abgeschlossenen Verträge bestehen.
5.
Einschließlich der Zahlungen für Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen.
6.
Die Angaben sollen alle im Unternehmen entstandenen Aufwendungen enthalten; einschließlich der Aufwendungen, die durch die Erbringung von Dienstleistungen entstehen.
1.
Im Feld „Berichtszeitraum“ sind für die einzelnen Stichtage unabhängig vom Abschlussstichtag des Jahresabschlusses