§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm und dessen Aktualisierungen.
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite Folgendes:
1.
das nationale Emissionsinventar, gegebenenfalls einschließlich Anpassungen,
2.
die nationale Emissionsprognose,
3.
den informativen Inventarbericht sowie
4.
zusätzliche Berichte und Angaben, die der Europäischen Kommission gemäß den §§ 17 und 18 übermittelt werden.
SchadstoffeZeitreiheBerichterstattungs-
frist gegenüber
der Europäischen
Kommission und
der Europäischen
Umweltagentur
Nationale Gesamt-
emissionen nach
Quellkategorien
gemäß NFR
SO, NO, NMVOC, NH, COJährlich
ab dem Jahr 1990
bis zum Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
15. Februar
Schwermetalle (Cd, Hg, Pb)
POP (PAK, Benzo[a]pyren,
Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Indeno(1, 2, 3-cd)pyren, Dioxine/Furane,
PCB, HCB insgesamt)
Nationale Gesamt-
emissionen nach
Quellkategorien
gemäß NFR
PM, PM und falls verfügbar RußJährlich
ab dem Jahr 2000
bis zum Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
15. Februar