1.3
durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mittels Prüferklärung oder Erklärung der Typfreigabe freigegebene Bauteile, Komponenten oder Systemsoftware ohne Änderungen an der Funktion ersetzt werden und an den bestehenden Einrichtungen keine neuen Ausführungsunterlagen oder wesentliche Änderungen von Bestandsunterlagen, wie Klemmenbelegung, erforderlich sind.
2.
Teilsystem Infrastruktur und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur
2.1
Ingenieurbauwerke
2.1.1
Instandsetzungsmaßnahmen
2.1.1.1
Korrosionsschutzarbeiten,
2.1.1.2
Instandsetzen nichttragender Teile oder Bauteile,
2.1.1.3
Instandsetzen von Bahnsteigen und Rampen,
2.1.1.4
Arbeiten zur Wiederherstellung des Regelquerschnitts,
2.1.1.5
Wiederherstellen des Profils bei Dämmen und Böschungen nach Rutschungen des Mutterbodens,
2.1.1.6
Instandsetzen einzelner Anlagen oder Bauteile, wie
2.1.1.6.1
Befestigungen von Wegen und Plätzen,
2.1.1.6.2
Böschungstreppen oder sonstige Treppen, die auf dem Erdreich liegen,
2.1.1.6.3
Arbeiten an Brückenteilen und -bauteilen, beispielsweise Kappen oder Geländer,
2.1.1.6.4
Arbeiten an Lagern,
2.1.1.6.5
Arbeiten an Gehwegen mit selbsttragenden Kabelkanaltragwerken,
2.1.1.6.6
Arbeiten an Durchlässen,
2.1.1.6.7
Arbeiten an Tunnelportalen,
2.1.1.7
Instandsetzung von Planumsschutzschicht oder Frostschutzschicht.
2.1.2
Bauzustände

Einbauen von Regelhilfsbrücken auf bestehenden Widerlagern oder Einbau von Kleinhilfsbrücken.
2.1.3
Weitere Maßnahmen
2.1.3.1
Maßnahmen an Stützbauwerken oberhalb von Gleisen,
2.1.3.2
Maßnahmen an Leitungskreuzungen und -längsführungen, Leitungsquerungen oder Durchlässen,
2.1.3.3
Maßnahmen an Tiefenentwässerungen,
2.1.3.4
Maßnahmen an GSM-R-Funkmasten oder Beleuchtungsmasten einschließlich deren Gründung,
2.1.3.5
Maßnahmen an Schallschutzwänden oder Windschutzwänden,
2.1.3.6
Maßnahmen an Kabelanlagen, wie Kabeltrassen, Kabeltrassenquerungen, Kabelschächten oder Kabelkanälen,
2.1.3.7
Maßnahmen an Randwegkonstruktionen,
2.1.3.8
Herstellung von Bahngräben oder Mulden als Einzelbaumaßnahme.
2.2
Oberbau
2.2.1
Instandsetzungsarbeiten
2.2.1.1
Instandsetzungsarbeiten an Hauptgleisen unter Verwendung geregelter oder allgemein zugelassener Bauarten sowie alle Instandsetzungsarbeiten an Nebengleisen einschließlich Gleis- und Weichenerneuerungen,
2.2.1.2
Herstellen des Lückenlosen Gleises,
2.2.1.3
Schweißarbeiten,
2.2.1.4
Schleifarbeiten in Gleisen und Weichen,
2.2.1.5
Schienenreprofilierungen,
2.2.1.6
übrige Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Sollzustandes und zur Optimierung der vorhandenen Gleislage mit Verschiebungen von bis zu
2.2.1.6.1
500 mm in horizontaler und
2.2.1.6.2
75 mm in vertikaler Richtung.
2.2.2
Rückbauarbeiten