30 Prozent für die Titelgruppe 02 bereitgestellt. Soweit die Maßnahmen der Titelgruppe 02 vollständig finanziert sind, fließen alle Einnahmen des Sondervermögens der Titelgruppe 01 zu.
§ 7 Jahresrechnung Das Bundesministerium der Finanzen stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.
§ 8 Verwaltungskosten Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 9 Auflösung Das Sondervermögen wird zum 30. März 2024 aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wird an den Bundeshaushalt 2024 abgeführt.
§ 10 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 31. März 2024 außer Kraft.
EinnahmenSoll 2018 in T€
119 99Vermischte Verwaltungseinnahmen
129 01Einnahmen aus der Vergabe der Frequenzen
211 01Zuweisung aus dem Bundeshaushalt nach § 4 DIFG2 400 000
359 01Entnahme aus der Rücklage für Gigabitnetzausbau
359 02Entnahme aus der Rücklage für Digitalpakt Schule
AusgabenSoll 2018 in T€
Tgr. 01Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen
Tgr. 02Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen
919 01Zuführung an die Rücklage für Gigabitnetzausbau1 680 000
919 02Zuführung an die Rücklage für Digitalpakt Schule720 000