§ 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1.
- für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
- 2.
- für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.