Open user menu
§ 10 StGB - Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Updated 12.07.2021
Back
Translation
Share
§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.