§ 37 StGB - Parlamentarische Berichte
§ 37 Parlamentarische Berichte Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
Discussion § 37 StGB
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10.07.2025 19:10