Open user menu
§ 13 GenG - Rechtszustand vor der Eintragung
Updated 30.06.2021
Back
Translation
Share
§ 13 Rechtszustand vor der Eintragung
Vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister ihres Sitzes hat die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nicht.