Open user menu
§ 13a StPO - Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
Updated 21.07.2021
Back
Translation
Share
§ 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
Fehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt der Bundesgerichtshof das zuständige Gericht.