§ 15 ASiG - Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
Discussion § 15 ASiG
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20.07.2025 00:34