§ 7 Zuschuß für eine angemessene WohnungWer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Discussion § 7 SGB I
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18.10.2025 06:44
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