Windgeschwindigkeiten
in m/sErhöhung des Schutzabstandes
in %größer 9 bis 13 100 größer 13 200 In die der Windrichtung entgegengesetzte Richtung kann der Schutzabstand um maximal 40 % verringert werden.- 4
- Schutzabstände beim Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater der Kategorie T2
- 4.1
- Einhaltung der SchutzabständeDer Erlaubnisinhaber oder die von ihm beauftragte verantwortliche Person hat während des Verwendens der pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater der Kategorie T2 den jeweils notwendigen Schutzabstand zu gewährleisten. In dieser Zeit dürfen sich nur Personen innerhalb des durch den Schutzabstand definierten Bereichs aufhalten, die von der verantwortlichen Person dazu bestimmt wurden. Die verantwortliche Person hat geeignete Schutzmaßnahmen für diese Personen festzulegen.
- 4.2
- Schutzabstände bei vertikaler Verwendung und bei Windgeschwindigkeiten ≤ 9 m/sLiegen beim Verwenden eines pyrotechnischen Gegenstandes für Bühne und Theater der Kategorie T2 die folgenden Verwendungsbedingungen vor, so ergibt sich der zu ermittelnde Schutzabstand aus den Leistungsdaten des pyrotechnischen Gegenstandes:
- –
- vertikales Verwenden vom Boden
- –
- Windgeschwindigkeit bis zu einer Windgeschwindigkeit von 9 m/s
- –
- ohne Berücksichtigung weiterer ortsabhängiger und variabler Bedingungen.
- Der Schutzabstand ist auf Basis der Effektausdehnungen, der Wurfweiten von Fragmenten und von brennendem und glimmendem Material sowie auf Basis des angegebenen Schalldruckes zu berechnen.
- 4.2.1
- Der auf die jeweilige Effektausdehnung (Effekthöhe und radiale Effektweite) und die Wurfweiten von Fragmenten und von brennendem und glimmendem Material bezogene Schutzabstand in Ausstoßrichtung (SA) und in radialer Richtung (SR) in m beim Verwenden ohne Berücksichtigung des Neigungswinkels (bis zu einer Windgeschwindigkeit von 9 m/s im Außenbereich) ist mit folgender Formel [1] zu berechnen:
S [m] = 1,3 × L [1] L ist der jeweilige größte Wert in m der folgenden anwendbaren Leistungsparameter, die für den jeweiligen Gegenstand in dessen Kennzeichnung angegeben sind:- a)
- Effekthöhe,
- b)
- radiale Effektweite,
- c)
- Wurfweiten von Fragmenten und brennendem oder glimmendem Material.
- 4.2.2
- Der auf den Schalldruck bezogene Schutzabstand (Schutzabstand) ist so zu berechnen, dass Dritte einem Schalldruckpegel von maximal 120 dB(AI) ausgesetzt sind. Der Schutzabstand in Abhängigkeit vom Schallpegel ist mit folgender Formel [2] zu ermitteln:
[2] Hierbei sind:- r
- Messentfernung in m
- L
- Schallpegelgrenze 120 dB(AI)
- L
- Gemessener Schallpegel in dB(AI) bei r