§ 5 Auswahl der BehördeKommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Discussion § 5 SGB X
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25.07.2025 12:15
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