§ 5 SortSchG - Beständigkeit
§ 5 Beständigkeit Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.
Discussion § 5 SortSchG
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12.08.2025 11:28