§ 2 EinhV - Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
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§ 2 Einheitennamen in DatenverarbeitungsanlagenIn Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.