§ 6 UBGG - Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.
Discussion § 6 UBGG
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03.07.2025 23:25