Open user menu
§ 2b SGB V - Geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
Updated 21.07.2021
Back
Translation
Share
§ 2b Geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechts- und altersspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.