Vierter Unterabschnitt. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung, Erweitertes Direktorium
§ 138 Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung (1) Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahr. Dazu gehören:
- 1.
- Vertretung der Rentenversicherung in ihrer Gesamtheit gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, Europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern, Abstimmung mit dem verfahrensführenden Träger der Rentenversicherung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundessozialgericht,
- 2.
- Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Herausgabe von regelmäßigen Informationen zur Alterssicherung für Arbeitgeber, Versicherte und Rentner und der Grundsätze für regionale Broschüren,
- 3.
- Statistik,
- 4.
- Klärung von grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus den Bereichen
- a)
- Rehabilitation und Teilhabe,
- b)
- Sozialmedizin,
- c)
- Versicherung,
- d)
- Beitrag,
- e)
- Beitragsüberwachung,
- f)
- Rente,
- g)
- Auslandsrecht, Sozialversicherungsabkommen, Recht der Europäischen Union, soweit es die Rentenversicherung betrifft,
- 5.
- Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs zwischen den Trägern, insbesondere Erlass von Rahmenrichtlinien für Aufbau und Durchführung eines zielorientierten Benchmarking der Leistungs- und Qualitätsdaten,
- 6.
- Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation, das Personalwesen und Investitionen unter Wahrung der Selbständigkeit der Träger,
- 7.
- Grundsätze und Steuerung der Finanzausstattung und -verwaltung im Rahmen der Finanzverfassung für das gesamte System,
- 8.
- Koordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere der Bettenbedarfs- und Belegungsplanung,
- 9.
- Grundsätze und Koordinierung der Datenverarbeitung und Servicefunktionen,
- 10.
- Funktion zur Registrierung und Authentifizierung für die elektronischen Serviceangebote der Rentenversicherung,
- 11.
- Funktion als Signaturstelle,
- 12.
- Grundsätze für die Aus- und Fortbildung,
- 13.
- Grundsätze der Organisation und Aufgabenzuweisung der Auskunfts- und Beratungsstellen,
- 14.
- Bereitstellung von Informationen für die Träger der Rentenversicherung,
- 15.
- Forschung im Bereich der Alterssicherung und der Rehabilitation und
- 16.
- Treuhänderschaft gemäß dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen.
(2) Die Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen