sicherheitstechnischen Gründen ein Abfahren der Anlage erfordert.
Leckage über Leitungen, bei denen auf Grund ihrer Einbindung der Primärkühlmittelverlust mit oder ohne Nachspeisung grundsätzlich so begrenzt ist, dass die ausreichende Kühlfähigkeit des Reaktors sichergestellt bleibt. Nicht zu melden sind Leckagen bei Training, Research, Isotopes, General Atomic Reaktoren (TRIGA-Reaktoren).
Leckage im Sekundärkreislauf, sofern dieser sicherheitstechnische Aufgaben wahrnimmt, und bei der ein Abfahren der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
Kriterium N 2.2.1
Leckage oder Schaden an einer Einrichtung des Sicherheitssystems oder einem sonstigen aktivitätsführenden System,
Leckage oder Schaden an einer Umschließung des Sekundärkreislaufes, sofern dieser sicherheitstechnische Aufgaben wahrnimmt,
Leckage im Sekundärkreislauf, bei der aus sicherheitstechnischen Gründen ein Abfahren der Anlage erforderlich ist.
Nicht zu melden sind einzelne Dichtungs- oder Flanschleckagen sowie Tropfleckagen außerhalb des Sicherheitssystems.
Kriterium E 2.2.3
Versagen eines Druckbehälters, eines Armatur- oder Pumpengehäuses,
Zerlegen einer Schwungmasse,
Brechen einer Rohrleitung,
wenn es hierdurch zu einer Funktionsstörung eines sicherheitstechnisch wichtigen Systems oder Anlagenteils kommen kann.
Kriterium N 2.2.3
Schaden an einem Druckbehälter, soweit zu besorgen ist, dass ein Versagen des Behälters auf Grund dieses Schadens unmittelbar oder in einer Kette anzunehmender Folgeereignisse zu der Gefährdung eines sicherheitstechnisch wichtigen Systems oder Anlagenteils führt oder einen Störfall auslöst.
2.3
Kritikalitätsstörungen
Kriterium S 2.3.1
Kritikalität ohne ausreichende Abschaltreserve des Schnellabschaltsystems.
Kriterium E 2.3.1
Unzulässige Reaktivitätstransiente oder
unzulässige Entnahme von Neutronen absorbierenden Stoffen.
2.4
Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport
Kriterium S 2.4.1
Absturz einer Last in einen der folgenden Raumbereiche:
Reaktorbecken oder Reaktorbehälter,
Primärkreislauf bis einschließlich erste Absperrung,
Absetzbecken, Brennelementlagerbecken,
Experimentiereinrichtungen,
Strahlrohre,
mit der Folge eines Verlustes der Unterkritikalität oder einer nicht absperrbaren größeren Leckage (mehr als 0,3 Liter pro Sekunde).
Kriterium E 2.4.1
Absturz