(2) § 4a Absatz 2 und 3 ist erst ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
(3) Für vor dem 6. Dezember 2020 eingereichte Pläne wird das Anhörungsverfahren von den Ländern fortgeführt.
Discussion § 10 BEVVG
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10.07.2025 21:15
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