Open user menu
§ 12 AnfG - Ansprüche des Anfechtungsgegners
Updated 04.04.2017
Back
Translation
Share
§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.