§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender VereinbarungenVereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Discussion § 1 GWB
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29.06.2025 18:19
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