charge soviel Sporensuspension beigemischt, dass pro Gramm Fermenterinhalt mindestens 10 Sporen vorhanden sind.Die Konzentration der Bacillus globigii-​Sporen in der Suspension ist zu kontrollieren.Nach der Zuführung der Sporensuspension erfolgt die Probennahme (Einzelprobe von ca. 1 kg) im Austrag so lange, bis der Tracer erstmals in einer Probe nachgewiesen wird, und zwar mindestens
a)
jede Stunde bis einschließlich der 24. Stunde,
b)
darauf folgend alle zwei Stunden bis einschließlich der 36. Stunde,
c)
darauf folgend alle 4 Stunden bis einschließlich der 48. Stunde,
d)
darauf folgend alle 6 Stunden.
4.1.1.3
NachweismethodeAus den zu untersuchenden Proben werden zur Vorverdünnung 20 g in 180 ml Natriumchlorid (0,9 %-ige Kochsalzlösung) eingewogen und ca. 20 Stunden bei 4 °C auf dem Schüttler durchmischt. Nach einer ausreichenden Durchmischung wird je 1 ml der Probe in geometrischer Reihe bis zur Verdünnungsstufe 10 in jeweils 9 ml NaCl-​Lösung pipettiert. Anschließend werden jeweils 0,1 ml jeder Verdünnungsstufe auf zwei parallele Standard-​I-Agarplatten pipettiert und mit einem ausgeglühten Drahtspatel gleichmäßig verteilt (Inkubation 37 °C/24 Stunden).Ausgezählt werden auf den Nährbodenplatten nur jene Kolonien, die ein typisches orange-​rotes Wachstum zeigen.
4.1.1.4
MindestverweilzeitDie Mindestverweilzeit ergibt sich aus dem Zeitraum zwischen der Zugabe der Bacillus globigii-​Sporensuspension und der letzten Probe ohne Befund vor dem erstmaligen Nachweis des biologischen Tracers im Austrag des Fermenters.
4.1.2
Traceruntersuchung mit Lithium
4.1.2.1
VorbereitungBestimmung der Lithium-​Grundbelastung in der AbfallsuspensionZunächst ist die natürliche Lithium-​Grundbelastung in der Abfallsuspension zu bestimmen. Hierzu wird vor Prüfungsbeginn mindestens 5 Tage lang täglich eine repräsentative Probe am Austrag des Fermenters entnommen und der Lithiumgehalt bestimmt. Je nach Bioabfallzusammensetzung beträgt die Grundbelastung an Lithium in der Regel zwischen 1 und 5 mg je kg Trockenmasse.Benötigte MaterialienTracer: Lithiumhydroxid-​Monohydrat
4.1.2.2
Durchführung der UntersuchungFür die Untersuchung ist die Lithiumkonzentration von 50 mg/kg Trockenmasse bezogen auf den gesamten Fermenterinhalt (vollständige Durchmischung) einzustellen. Die erforderliche Lithiummenge ist abhängig vom Fermenternutzvolumen der zu überprüfenden Vergärungsanlage zur Hygienisierung. Der Tracer wird in gelöster Form während eines Beschickungsintervalls gleichmäßig dem Fermenter zugegeben.Von dieser Lithiumsuspension ist eine Rückstellprobe bis zum Vorliegen der Ergebnisse aufzubewahren.Nach der Zuführung des Tracers erfolgt die Probennahme (Einzelprobe von ca. 1 kg) im Austrag so lange, bis der Tracer erstmals in einer Probe nachgewiesen wird (Lithiumkonzentration > Grundbelastung), und zwar mindestens
a)
jede Stunde bis einschließlich der 24. Stunde,
b)
darauf folgend alle 2 Stunden bis einschließlich der 36. Stunde,
c)
darauf folgend alle 4 Stunden bis einschließlich der 48. Stunde,
d)
darauf folgend alle 6 Stunden.