§ 1 UKlaG - Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Share
§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenWer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.