§ 3 FAG - Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.
Discussion § 3 FAG
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25.07.2025 12:22