§ 10 OlympSchG - Inkrafttreten
§ 10 Inkrafttreten § 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Discussion § 10 OlympSchG
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23.07.2025 00:08