§ 3 StromNZV - Grundlagen des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs Der Anspruch auf Netznutzung wird begrenzt durch die jeweiligen Kapazitäten der Elektrizitätsversorgungsnetze. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden durch Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge nicht gehindert, Änderungen an der Ausgestaltung ihrer Netze vorzunehmen. Die §§ 14 und 17 bleiben unberührt.
Discussion § 3 StromNZV
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11.08.2025 04:24