§ 8 ZMV - Organisation
§ 8 Organisation Die nach § 1 Abs. 3 verpflichtete Stelle kann die Übertragung der Dokumente in eine Form, die die berechtigte Person wahrnehmen kann, und die Übermittlung der Dokumente an diese Person einer anderen Stelle übertragen.
Discussion § 8 ZMV
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28.07.2025 02:10