§ 4Das Bundesamt kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.
Discussion § 4 AsylZBV
LX
14.07.2025 12:25
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.