§ 4 WStBG - Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
Share
§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen RechtsformenDie vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.
Discussion § 4 WStBG
LX
16.07.2025 05:17
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.