| Anmerkung: |
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| Die Auswertung des histologischen Befundes soll sich an dem modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten. Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5, eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 6 bis 10 und eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 11 bis 18. Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl 0 bis 2, eine mäßige Fibrose der Punktzahl 3 und eine starke Fibrose einer Punktzahl von 4 bis 5. |
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| Für die Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten: |
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| ALAT-/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen Hepatitis ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität. |
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| ALAT-/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer geringen (klinisch-) entzündlichen Aktivität |
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| ALAT-/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer mäßigen (klinisch-) entzündlichen Aktivität |
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| ALAT-/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer starken (klinisch-) entzündlichen Aktivität |
| Diese Bewertungen sind nur zulässig, wenn sie sich in das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufs einfügen. |
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| Fibrose der Leber ohne Komplikationen | 0-10 |
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| Leberzirrhose | |
| kompensiert | |
| | inaktiv | 30 |
| | gering aktiv | 40 |
| | stärker aktiv | 50 |
| dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie) | 60-100 |
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| Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion | 0-10 |
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| Toxischer Leberschaden | |
| Der GdS ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen. |
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| Zirkulatorische Störungen der Leber (z. B. Pfortaderthrombose) | |
| Der GdS ist analog zur dekompensierten Leberzirrhose zu beurteilen. |
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| Nach Leberteilresektion ist der GdS allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind. |
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| Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit 100 |
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| Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); GdS während dieser Zeit 100. Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression wenigstens 60 |
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| Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis |
| GdS ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen | |
| Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen. | |
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| Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten (Steinleiden, chronisch rezidivierende Entzündungen) | |
| mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren | 0-10 |
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| mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie mit Intervallbeschwerden | 20-30 |
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| mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen | 40-50 |
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| Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z. B. intra-, extrahepatische Gallengangsatresie), metabolische Defekte (z. B. Meulengracht-Krankheit) | |
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| ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden | 0-10 |
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| mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), | |
| | ohne Leberzirrhose | 20-40 |
| | mit Leberzirrhose | 50 |
| | mit dekompensierter Leberzirrhose | 60-100 |
| Folgezustände sind zusätzlich zu bewerten. | |
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| Verlust der Gallenblase ohne wesentliche Störungen | 0 |
| bei fortbestehenden Beschwerden wie bei Gallenwegskrankheiten | |
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| Nach Entfernung eines malignen Gallenblasen-, Gallenwegs- oder Papillentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | |
| bei Gallenblasen- und Gallenwegstumor | 100 |
| bei Papillentumor | 80 |
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| Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen | |
| ohne wesentlichen Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 0-10 |
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| geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 20-40 |
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| starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 50-80 |
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| Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z. B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen. | |
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| Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit 100. | |