c)
Absatz 3 eine dort genannte Vorschrift über Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet,
d)
Absatz 4 Nummer 1 eine Vorschrift über die Verladung oder das Kennzeichen nicht beachtet,
e)
Absatz 4 Nummer 2 eine Vorschrift über die Beförderung nicht beachtet oder
f)
Absatz 5 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet wird,
22.
entgegen § 30
a)
Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass nur ein Wagen oder ein Tank verwendet wird, der den dort genannten Anforderungen entspricht,
b)
Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Wagen oder ein Tank einer dort genannten Bau-, Ausrüstungs-​ und Kennzeichnungsvorschrift entspricht,
c)
Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird,
d)
Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte geführt, aufbewahrt, übergeben, vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wird,
e)
Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Kesselwagen, ein abnehmbarer Tank oder ein Batteriewagen nicht verwendet wird, oder
f)
Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information den Tank oder seine Ausrüstung umfasst,
22a.
entgegen § 30a
a)
Absatz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Instandhaltung eines Tanks oder seiner Ausrüstung in einer dort genannten Weise sichergestellt wird,
b)
Absatz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Information den Tank oder seine Ausrüstung umfasst,
c)
Absatz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine Aufzeichnung gefertigt wird,
d)
Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Kesselwagen nicht verwendet wird, oder
e)
Absatz 2 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird,
23.
entgegen § 31
a)
Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass sein Personal unterwiesen wird,
b)
Nummer 2 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass ein interner Notfallplan aufgestellt wird, oder
c)
Nummer 2 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass er Zugriff zu einer Information hat,
23a.
entgegen § 31a eine schriftliche Weisung nicht oder nicht rechtzeitig einsieht,
24.
entgegen § 32 ein gefährliches Gut mitführt oder befördern lässt,
25.
entgegen § 33
a)
Nummer 1 die Sicherheitspflichten nicht beachtet,
b)
Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein Schiff oder Tankschiff nicht überladen oder ein Ladetank nicht überfüllt ist,
c)
Nummer 3 sich nicht vergewissert, dass das Schiff oder Tankschiff oder die Ladung keine Mängel, Undichtheiten oder Risse aufweist oder keine Ausrüstungsteile fehlen,
d)
Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass jedes betroffene Mitglied der Besatzung die schriftlichen Weisungen versteht und richtig anwenden kann,
e)
Nummer 5 eine vorgeschriebene Maßnahme nicht trifft,
f)
Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird,