Open user menu
§ 8a VKFV - Kosten der Nachwuchskräfte
Updated 02.11.2020
Back
Translation
Share
§ 8a Kosten der Nachwuchskräfte
Kosten der Nachwuchskräfte sind Aufwendungen für Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingesetzt werden.