§ 3 Befreiung und ErmäßigungGebühren nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes können aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ermäßigt oder erlassen werden.
Discussion § 3 VIGGebV
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28.06.2025 05:38
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