- ff)
- ungewollte Bewegung der Propellerblätter unter die für den Flug festgelegte Minimalposition bei niedrigem Anstellwinkel,
- gg)
- Ausfall der Einstellmöglichkeit für die Segelstellung,
- hh)
- Ausfall der Einstellmöglichkeit für den Anstellwinkel des Propellers,
- ii)
- selbsttätige Verstellung des Anstellwinkels,
- jj)
- unkontrollierbare Schub- oder Drehzahlschwankungen,
- kk)
- Austritt von Teilen mit niedriger Energie;
- k)
- Rotoren und Getriebe:
- aa)
- Schäden oder Mängel am Hauptrotorgetriebe/an der Hauptrotorbefestigung, die zum Ablösen des Rotors während des Flugs und/oder zu Fehlfunktionen der Rotorsteuerung führen könnten,
- bb)
- Schäden am Heckrotor oder an seinem Getriebe und an gleichwertigen Systemen;
- l)
- Hilfskraftturbinen-Systeme:
- aa)
- Abschaltung oder Ausfall der Hilfskraftturbine, wenn diese entsprechend den Betriebsanforderungen – z. B. ETOPS und MEL – verfügbar sein muss,
- bb)
- Unmöglichkeit der Abschaltung der Hilfskraftturbine,
- cc)
- Drehzahlüberschreitung, Temperaturüberschreitung,
- dd)
- Unmöglichkeit, die Hilfskraftturbine anzulassen, wenn sie für den Luftfahrzeugbetrieb benötigt wird.
- 4.
- HumanfaktorenZwischenfälle, bei denen ein Ausstattungsmerkmal oder eine Fehlkonzeption des Luftfahrzeugs möglicherweise zu einem Bedienungsfehler geführt hat, der eine gefährliche Wirkung oder einen Unfall zur Folge gehabt haben könnte.
- 5.
- Sonstige Ereignisse
- a)
- Ereignisse, die normalerweise nicht als meldepflichtig gelten (z. B. Ereignisse im Bereich der Innenausstattung und Kabinenausrüstung oder der Wassersysteme), falls die Umstände des Ereignisses zu einer Gefährdung des Luftfahrzeugs oder seiner Insassen geführt haben;
- b)
- Brand, Explosion, Rauch oder toxische oder schädliche Dämpfe;
- c)
- sonstige Ereignisse, die zu einer Gefährdung des Luftfahrzeugs führen können oder die Sicherheit der Insassen des Luftfahrzeugs oder von Menschen oder Gegenständen in der Nähe des Luftfahrzeugs oder am Boden gefährden können;
- d)
- Ausfall oder Mängel der Kabinen-Lautsprecheranlage, sodass Fluggastdurchsagen nicht möglich oder nicht hörbar sind;
- e)
- Ausfall der Pilotensitzverstellung während des Flugs.
- 1.
- Falsche Montage von Teilen oder Komponenten des Luftfahrzeugs, die bei einem nicht speziell für diesen Zweck vorgesehenen Inspektions- oder Prüfverfahren festgestellt wird;
- 2.
- Heißluftleck, das zu Strukturschäden führt;
- 3.
- Schäden an einem lebenszeitbegrenzten Teil, die eine Außerbetriebnahme des Teils vor Erreichen seiner vollen Lebensdauer zur Folge haben;
- 4.
- Schäden oder Beeinträchtigungen (z. B. Brüche, Risse, Korrosion, Delamination, Ablösung), gleich welcher Ursache (z. B. Flattern, Steifigkeitsverluste oder strukturelle Schäden), an
- a)
- der primären Struktur oder einem grundlegenden Strukturelement (gemäß Festlegung im Instandsetzungshandbuch des Herstellers), wenn diese Schäden oder Beeinträchtigungen die gemäß Instandsetzungshandbuch zulässigen Grenzen überschreiten und eine Instandset‑