§ 1 ZKG - Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt, soweit hierin nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, für alle Verbraucher sowie für Zahlungsdienstleister, die auf dem Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.
Discussion § 1 ZKG
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19.06.2025 19:55