3.1Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG
Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG.
3.2Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV
Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als
3.2.1  Annahmestelle.
3.2.2  Rücknahmestelle.
3.2.3  Demontagebetrieb.
3.2.4  Schredderanlage.
3.2.5  sonstige Anlage zur weiteren
Behandlung.

4.Abfallarten nach dem Anhang zur AVV:
4.1  alle Abfallarten
4.2  alle nicht gefährlichen Abfälle
4.3  alle gefährlichen Abfälle
4.4  bestimmte Abfallarten
Abfallschlüssel
(ggf. mit „*“-Eintrag)
AbfallbezeichnungEinschränkungen/Bemerkungen