§ 1 EntgTranspG - Ziel des Gesetzes
§ 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
Discussion § 1 EntgTranspG
LX
19.06.2025 08:46