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§ 3 SeeSchMeldPortalG - Zweck des Meldeportals
Updated 06.09.2017
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§ 3 Zweck des Meldeportals
Das Meldeportal dient der Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung, die nach einer Meldevorschrift über das Meldeportal elektronisch abgegeben werden muss, an die jeweils zuständigen empfangenden Stellen.