§ 1 PatAnwAPrV - Voraussetzungen für die Zulassung
Share
§ 1 Voraussetzungen für die ZulassungZur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird als Bewerberin oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 6 der Patentanwaltsordnung erfüllt.
Discussion § 1 PatAnwAPrV
LX
27.06.2025 05:25
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.